Reglement

    Die Nutzungs- und Verwaltungsordnung der STWEG, die Zusammenleben und Organisation der Gemeinschaft regelt.

    Das Verwaltungs- und Nutzungsreglement konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen und kann eigene Regeln zu Einberufung, Stimmrecht, Mehrheiten, Verteilschlüsseln und Nutzung festlegen. Es ist für alle Eigentümer und ihre Rechtsnachfolger verbindlich. Zwingende gesetzliche Vorgaben wie das Quorum nach Art. 712p ZGB dürfen jedoch nicht zulasten der Minderheit abgeschwächt werden.

    Rechtsgrundlage: Art. 712g Abs. 3 ZGB

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

    Zurück zum Glossar

    Wir verwenden Cookies für Google Ads und Google Analytics, um unsere Website zu verbessern und Werbung zu optimieren. Weitere Infos in unserer Datenschutzerklärung.