Eigentümerversammlung

    Das oberste Organ der STWEG, an dem die Eigentümer über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten beschliessen.

    Die Stockwerkeigentümerversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschliesst über Jahresrechnung, Budget, Unterhalt, Wahlen und alle wichtigeren Geschäfte. Einberufen und geleitet wird sie in der Regel von der Verwaltung; fehlt eine Verwaltung, kann jeder Eigentümer einberufen. Beschlüsse erfordern je nach Geschäft einfaches, qualifiziertes oder einstimmiges Mehr.

    Rechtsgrundlage: Art. 712m ZGB

    Verwandte Begriffe

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