STWEG-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Stockwerkeigentum – einfach und rechtlich korrekt erklärt.
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Akontozahlung
FinanzenEine regelmässige Vorauszahlung an die gemeinschaftlichen Kosten, die später in der Jahresabrechnung abgerechnet wird.
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Bauliche Massnahmen
BaulichesBauarbeiten an gemeinschaftlichen Teilen, die das Gesetz in notwendige, nützliche und luxuriöse Massnahmen einteilt.
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Beschlussfähigkeit
OrganisationDie Voraussetzung, damit die Versammlung gültig beschliessen kann: genügend anwesende Eigentümer und Wertquoten.
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Betriebskosten
FinanzenDie laufenden gemeinschaftlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft, etwa Strom, Hauswartung, Versicherungen und Heizung.
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Décharge
OrganisationDie Entlastung der Verwaltung durch die Versammlung nach Genehmigung der Jahresrechnung.
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Eigentümerversammlung
OrganisationDas oberste Organ der STWEG, an dem die Eigentümer über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten beschliessen.
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Erneuerungsfonds
FinanzenEin gemeinsames Sparkonto der STWEG für künftige grössere Reparaturen, Sanierungen und Erneuerungen am Gebäude.
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Gemeinschaftliche Teile
GrundlagenDie Gebäudeteile, die allen Stockwerkeigentümern gemeinsam gehören, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und Land.
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Hausordnung
OrganisationRegeln für das alltägliche Zusammenleben, etwa zu Ruhezeiten, Nutzung gemeinschaftlicher Räume und Ordnung.
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Jahresabrechnung
FinanzenDie jährliche Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben der STWEG, die der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.
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Qualifiziertes Mehr
RechtlichesEine erhöhte Mehrheit für wichtigere Beschlüsse: Mehrheit der Eigentümer, die zugleich die Mehrheit der Wertquoten vertritt.
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Reglement
OrganisationDie Nutzungs- und Verwaltungsordnung der STWEG, die Zusammenleben und Organisation der Gemeinschaft regelt.
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Sonderrecht
GrundlagenDas ausschliessliche Recht eines Stockwerkeigentümers, seine eigene Einheit allein zu nutzen, auszubauen und innen zu gestalten.
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Stockwerkeigentum
GrundlagenEine besondere Form des Miteigentums, die das Sonderrecht an einer Einheit mit dem Miteigentum am gesamten Gebäude verbindet.
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Verteilschlüssel
FinanzenDie Regel, nach der gemeinschaftliche Kosten auf die einzelnen Stockwerkeigentümer aufgeteilt werden.
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Verwaltung
OrganisationDas Organ, das die laufenden Geschäfte der STWEG führt – ein Eigentümer (Selbstverwaltung) oder ein externer Verwalter.
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Wertquote
GrundlagenDer im Grundbuch eingetragene Anteil eines Stockwerkeigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, in Prozent oder Tausendsteln.
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Zirkularbeschluss
OrganisationEin Beschluss der STWEG, der schriftlich auf dem Zirkularweg gefasst wird, ohne Versammlung.
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