Betriebskosten

    Die laufenden gemeinschaftlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft, etwa Strom, Hauswartung, Versicherungen und Heizung.

    Betriebskosten (oder Nebenkosten) umfassen alle wiederkehrenden Ausgaben für die gemeinschaftlichen Teile. Sie werden in der Regel nach Wertquote verteilt; das Reglement kann abweichende Verteilschlüssel vorsehen, etwa Heizkosten nach Verbrauch oder Garagenkosten nur für Parkplatzbesitzer. Die Eigentümer leisten meist monatliche Akontozahlungen, die in der Jahresabrechnung abgerechnet werden.

    Rechtsgrundlage: Art. 712h ZGB

    Verwandte Begriffe

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