Verteilschlüssel

    Die Regel, nach der gemeinschaftliche Kosten auf die einzelnen Stockwerkeigentümer aufgeteilt werden.

    Standardmässig werden Kosten nach Wertquote verteilt. Reglement oder Beschluss können für einzelne Kostenarten andere Schlüssel vorsehen: gleiche Teile, Verteilung nach Verbrauch (Heizung, Wasser) oder Zuweisung nur an betroffene Eigentümer, etwa Garagenunterhalt nur für Parkplatzbesitzer. Ein sachgerechter Verteilschlüssel beugt Streit vor.

    Rechtsgrundlage: Art. 712h ZGB

    Verwandte Begriffe

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