Verteilschlüssel
Die Regel, nach der gemeinschaftliche Kosten auf die einzelnen Stockwerkeigentümer aufgeteilt werden.
Standardmässig werden Kosten nach Wertquote verteilt. Reglement oder Beschluss können für einzelne Kostenarten andere Schlüssel vorsehen: gleiche Teile, Verteilung nach Verbrauch (Heizung, Wasser) oder Zuweisung nur an betroffene Eigentümer, etwa Garagenunterhalt nur für Parkplatzbesitzer. Ein sachgerechter Verteilschlüssel beugt Streit vor.
Rechtsgrundlage: Art. 712h ZGB