Wertquote

    Der im Grundbuch eingetragene Anteil eines Stockwerkeigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum, in Prozent oder Tausendsteln.

    Die Wertquote (auch Anteilsquote) bestimmt das Stimmgewicht und die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten. Sie wird bei der Begründung des Stockwerkeigentums festgelegt und berücksichtigt Faktoren wie Fläche, Lage und Ausstattung. Die Summe aller Wertquoten ergibt 100 Prozent bzw. 1000 Tausendstel. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer und Anpassung im Grundbuch möglich.

    Rechtsgrundlage: Art. 712e ZGB

    Verwandte Begriffe

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