Erneuerungsfonds

    Ein gemeinsames Sparkonto der STWEG für künftige grössere Reparaturen, Sanierungen und Erneuerungen am Gebäude.

    Der Erneuerungsfonds finanziert Unterhalt und Sanierungen gemeinschaftlicher Teile. Die Eigentümer zahlen regelmässig nach Wertquote ein; als Richtwert gelten jährliche Einlagen von 0,3 bis 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Der Fonds gehört der Gemeinschaft als Ganzes und geht bei einem Verkauf auf den Käufer über – eine Vergütung an den Verkäufer erfolgt nur privat über den Kaufvertrag.

    Rechtsgrundlage: Art. 712l ZGB

    Verwandte Begriffe

    Ausführlich erklärt:
    Erneuerungsfonds STWEG: So viel sollten Sie einzahlen

    Häufige Fragen

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