Erneuerungsfonds
Ein gemeinsames Sparkonto der STWEG für künftige grössere Reparaturen, Sanierungen und Erneuerungen am Gebäude.
Der Erneuerungsfonds finanziert Unterhalt und Sanierungen gemeinschaftlicher Teile. Die Eigentümer zahlen regelmässig nach Wertquote ein; als Richtwert gelten jährliche Einlagen von 0,3 bis 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Der Fonds gehört der Gemeinschaft als Ganzes und geht bei einem Verkauf auf den Käufer über – eine Vergütung an den Verkäufer erfolgt nur privat über den Kaufvertrag.
Rechtsgrundlage: Art. 712l ZGB