Akontozahlung

    Eine regelmässige Vorauszahlung an die gemeinschaftlichen Kosten, die später in der Jahresabrechnung abgerechnet wird.

    Damit die Gemeinschaft laufende Kosten und Einlagen in den Erneuerungsfonds decken kann, leisten die Eigentümer meist monatliche Akontozahlungen. Am Jahresende werden diese den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt, woraus eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung resultiert. Die Höhe richtet sich nach Budget und Wertquote.

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

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