Begründungsakt

    Die öffentliche Urkunde, mit der Stockwerkeigentum errichtet und ins Grundbuch eingetragen wird.

    Der Begründungsakt ist die rechtliche Geburtsurkunde einer STWEG. In ihm werden die einzelnen Stockwerkeinheiten umschrieben, die Wertquoten festgelegt und allfällige Sondernutzungsrechte geregelt. Der Akt muss öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Häufig wird zugleich das Reglement aufgesetzt. Spätere Änderungen am Begründungsakt – etwa eine Anpassung der Wertquoten – erfordern in der Regel die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer und erneut eine Grundbuchanpassung.

    Rechtsgrundlage: Art. 712d ZGB

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

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