Grundbuch
Das öffentliche Register, in dem Eigentum und Rechte an Grundstücken eingetragen werden.
Das Grundbuch verzeichnet, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Beim Stockwerkeigentum wird jede Einheit als eigenes Grundbuchblatt geführt, mit Angabe der Wertquote und der berechtigten Person. Eintragungen geniessen öffentlichen Glauben: Wer sich in gutem Glauben auf einen Grundbucheintrag verlässt, wird geschützt. Für Käufer einer Eigentumswohnung ist der Grundbuchauszug die wichtigste Informationsquelle – er zeigt Wertquote, Sondernutzungsrechte und allfällige Pfandrechte.
Rechtsgrundlage: Art. 942 ff. ZGB