Verwaltungshonorar

    Die Vergütung, welche die Gemeinschaft einer externen Verwaltung für ihre Leistungen bezahlt.

    Das Verwaltungshonorar ist die Entschädigung für die Verwaltungstätigkeit. In der Schweiz besteht es typischerweise aus einem Grundhonorar (oft CHF 2'500–3'000 pro Jahr) plus einem Betrag pro Wohneinheit (häufig CHF 350–500). Sonderleistungen wie die Begleitung von Sanierungen werden meist separat nach Aufwand verrechnet. Gerade kleine Gemeinschaften zahlen pro Einheit überdurchschnittlich viel, weil sich das Grundhonorar auf wenige Einheiten verteilt. Bei Selbstverwaltung entfällt dieses Honorar weitgehend.

    Rechtsgrundlage: Verwaltungsvertrag (Auftragsrecht, Art. 394 ff. OR)

    Verwandte Begriffe

    Ausführlich erklärt:
    Was kostet eine STWEG-Verwaltung in der Schweiz?

    Häufige Fragen

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