Verwaltung

    Das Organ, das die laufenden Geschäfte der STWEG führt – ein Eigentümer (Selbstverwaltung) oder ein externer Verwalter.

    Die Verwaltung führt die Beschlüsse der Versammlung aus, besorgt die Buchhaltung, organisiert den Unterhalt und vertritt die Gemeinschaft nach aussen. Jede STWEG muss eine Verwaltung bestellen, das Gesetz schreibt aber nicht vor, wer das ist – auch ein Eigentümer kann die Aufgabe übernehmen (Selbstverwaltung). Die Versammlung kann die Verwaltung jederzeit abberufen.

    Rechtsgrundlage: Art. 712q–712t ZGB

    Verwandte Begriffe

    Ausführlich erklärt:
    STWEG selbst verwalten: Was Sie wissen müssen

    Häufige Fragen

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