Décharge
Die Entlastung der Verwaltung durch die Versammlung nach Genehmigung der Jahresrechnung.
Mit der Décharge bestätigt die Versammlung, dass die Verwaltung ihre Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr korrekt erfüllt hat, und verzichtet auf Ersatzansprüche aus bekannten Sachverhalten. Sie wird üblicherweise im Anschluss an die Genehmigung der Jahresrechnung erteilt und bezieht sich nur auf offengelegte Vorgänge.