Nebenkosten
Verbrauchs- und betriebsabhängige Kosten der Liegenschaft, die periodisch abgerechnet werden.
Als Nebenkosten werden im Stockwerkeigentum die laufenden, oft verbrauchsabhängigen Kosten bezeichnet – etwa Heizung, Warmwasser, Strom für gemeinschaftliche Anlagen, Hauswartung und Entsorgung. Sie überschneiden sich teilweise mit den Betriebskosten; die genaue Abgrenzung hängt vom Reglement ab. Nebenkosten werden meist über Akontozahlungen vorfinanziert und in der Jahresabrechnung gegenüber den tatsächlichen Kosten abgerechnet. Die Verteilung erfolgt nach dem im Reglement festgelegten Verteilschlüssel, häufig nach Wertquote oder Verbrauch.
Rechtsgrundlage: Art. 712h ZGB