Stammgrundstück

    Das Grundstück, auf dem das Stockwerkeigentum begründet wurde und das allen Einheiten gemeinsam zugrunde liegt.

    Das Stammgrundstück ist die Parzelle, auf der das Gebäude steht und an der das Stockwerkeigentum begründet wurde. Es gehört allen Stockwerkeigentümern gemeinsam zu Miteigentum, entsprechend ihren Wertquoten. Die einzelnen Stockwerkeinheiten sind rechtlich Anteile an diesem Stammgrundstück, verbunden mit dem Sonderrecht an der jeweiligen Einheit. Boden, tragende Konstruktion und gemeinschaftliche Anlagen bleiben Teil des gemeinschaftlichen Eigentums am Stammgrundstück.

    Rechtsgrundlage: Art. 712a ff. ZGB

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

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