Stichentscheid

    Die ausschlaggebende Stimme bei Stimmengleichheit, meist der vorsitzenden Person.

    Kommt es bei einer Abstimmung zu Stimmengleichheit, regelt der Stichentscheid, wie zu entscheiden ist. Häufig sieht das Reglement vor, dass der oder die Vorsitzende der Versammlung den Stichentscheid hat. Fehlt eine solche Regelung, gilt ein Antrag bei Stimmengleichheit in der Regel als abgelehnt. Da das ZGB den Stichentscheid nicht zwingend regelt, lohnt es sich, im Reglement eine klare Bestimmung aufzunehmen.

    Rechtsgrundlage: Reglement (nicht zwingend im ZGB geregelt)

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

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