Einfaches Mehr
Die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Eigentümer für gewöhnliche Beschlüsse.
Das einfache Mehr ist die normale Beschlusshürde für gewöhnliche Angelegenheiten der STWEG – etwa die Genehmigung der Jahresrechnung oder notwendige Unterhaltsarbeiten. Erforderlich ist die Mehrheit der an der Versammlung anwesenden bzw. vertretenen Stimmen. Im Unterschied zum qualifizierten Mehr zählt hier in der Regel die Kopfmehrheit der Anwesenden, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht. Für wichtigere Beschlüsse gelten höhere Hürden.
Rechtsgrundlage: Art. 712m Abs. 2 i.V.m. Vereinsrecht ZGB