Qualifiziertes Mehr

    Eine erhöhte Mehrheit für wichtigere Beschlüsse: Mehrheit der Eigentümer, die zugleich die Mehrheit der Wertquoten vertritt.

    Beim qualifizierten Mehr (Doppelmehr) zählt nicht nur die Anzahl Köpfe, sondern zusätzlich die Summe der Wertquoten der Zustimmenden. Es ist etwa für nützliche bauliche Massnahmen oder Änderungen der Nutzungsordnung nötig. So werden sowohl kleine Eigentümer (eine Stimme pro Kopf) als auch grosse Anteilseigner (Gewicht der Wertquote) geschützt.

    Rechtsgrundlage: Art. 647b, 712g ZGB

    Verwandte Begriffe

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