Protokoll
Die schriftliche Festhaltung der Beschlüsse und des Verlaufs einer Eigentümerversammlung.
Das Protokoll dokumentiert, was an der Versammlung besprochen und beschlossen wurde. Beschlüsse der STWEG sind zu protokollieren – das Protokoll dient als Nachweis und ist Grundlage für die Anfechtungsfrist. Üblich sind Angaben zu Anwesenheit und Vertretungen, den behandelten Traktanden, den Abstimmungsergebnissen nach Köpfen und Wertquoten sowie den gefassten Beschlüssen. Das Protokoll wird meist von der Verwaltung erstellt und sollte den Eigentümern zeitnah zugestellt werden.
Rechtsgrundlage: Art. 712n Abs. 2 ZGB
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