Voranschlag / Budget
Die geplante Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Geschäftsjahr.
Der Voranschlag – meist Budget genannt – plant die voraussichtlichen Kosten der Gemeinschaft für das kommende Jahr und bildet die Grundlage für die Höhe der Akontozahlungen und der Einlagen in den Erneuerungsfonds. Die Versammlung genehmigt den Voranschlag. Ein realistisches Budget verhindert Nachzahlungen und macht die Finanzplanung für alle Eigentümer transparent. Grössere geplante Ausgaben, etwa Sanierungen, sollten frühzeitig im Budget abgebildet werden.
Rechtsgrundlage: Art. 712m Abs. 1 Ziff. 4 ZGB