Traktandenliste

    Die Liste der Verhandlungsgegenstände, über die an der Versammlung beraten und beschlossen wird.

    Die Traktandenliste – auch Tagesordnung genannt – legt fest, welche Themen an der Eigentümerversammlung behandelt werden. Sie ist Teil der Einberufung. Wichtig: Über Gegenstände, die nicht traktandiert waren, kann die Versammlung in der Regel keine gültigen Beschlüsse fassen, sondern höchstens diskutieren. Das schützt abwesende Eigentümer davor, von überraschenden Beschlüssen überrumpelt zu werden. Anträge sollten deshalb rechtzeitig zur Traktandierung eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage: Art. 712m Abs. 2 i.V.m. Art. 67 ZGB

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

    Zurück zum Glossar