Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG)

    Die Gesamtheit aller Stockwerkeigentümer einer Liegenschaft, die gemeinsam über die gemeinschaftlichen Teile bestimmt.

    Die Stockwerkeigentümergemeinschaft – kurz STWEG – entsteht von Gesetzes wegen mit der Begründung von Stockwerkeigentum. Sie ist kein Verein und keine juristische Person im klassischen Sinn, kann aber unter ihrem Namen das zur Verwaltung gehörende Vermögen erwerben, klagen und betrieben werden. Die Gemeinschaft entscheidet an der Eigentümerversammlung über alle gemeinschaftlichen Angelegenheiten, führt einen Erneuerungsfonds und kann eine Verwaltung einsetzen. Jeder Eigentümer ist automatisch Mitglied, solange er Eigentum hält – ein Austritt ist nur durch Verkauf der Einheit möglich.

    Rechtsgrundlage: Art. 712l ZGB

    Verwandte Begriffe

    Ausführlich erklärt:
    STWEG selbst verwalten: Was Sie wissen müssen

    Häufige Fragen

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