Unterhalt
Die laufende Pflege und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile zur Werterhaltung.
Unterhalt umfasst alle Massnahmen, die den Zustand der Liegenschaft bewahren – von kleineren Reparaturen über Servicearbeiten bis zur regelmässigen Pflege gemeinschaftlicher Anlagen. Man unterscheidet zwischen gewöhnlichem Unterhalt (laufend, Teil der ordentlichen Verwaltung) und grösseren Erneuerungen, die separat beschlossen und oft aus dem Erneuerungsfonds finanziert werden. Ein gepflegter Unterhalt erhält den Wert der Liegenschaft und beugt teuren Folgeschäden vor.
Rechtsgrundlage: Art. 647a / 712h ZGB