Sondernutzungsrecht
Das Recht, einen gemeinschaftlichen Teil exklusiv zu nutzen, obwohl er allen gehört.
Ein Sondernutzungsrecht räumt einem Eigentümer die alleinige Nutzung an einem an sich gemeinschaftlichen Teil ein – typische Beispiele sind ein Gartenanteil, ein Sitzplatz, ein Aussenparkplatz oder eine Dachterrasse. Im Unterschied zum Sonderrecht entsteht dabei kein eigenes Stockwerk: Die Fläche bleibt gemeinschaftliches Eigentum, nur die Nutzung ist einer Person zugewiesen. Sondernutzungsrechte werden meist im Begründungsakt oder im Reglement festgehalten. Der Unterhalt solcher Flächen ist häufig Sache des Berechtigten – das sollte im Reglement klar geregelt sein.
Rechtsgrundlage: Reglement / Begründungsakt (nicht direkt im ZGB geregelt)