Rückstellung

    Zurückgelegte Mittel für absehbare künftige Ausgaben, die noch nicht fällig sind.

    Eine Rückstellung ist Geld, das die Gemeinschaft für künftige, absehbare Verpflichtungen reserviert – etwa für eine geplante Fassadensanierung oder einen Heizungsersatz. Während der Erneuerungsfonds langfristig und allgemein für werterhaltende Massnahmen angespart wird, dient eine Rückstellung oft einem konkreteren, näher liegenden Zweck. Rückstellungen schaffen finanzielle Vorsorge und vermeiden, dass einzelne Eigentümer bei grossen Ausgaben kurzfristig hohe Sonderbeiträge leisten müssen.

    Rechtsgrundlage: Art. 712m ZGB (im Rahmen der Verwaltung)

    Verwandte Begriffe

    Häufige Fragen

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