Pfandrecht der Gemeinschaft
Das gesetzliche Sicherungsrecht der STWEG für ausstehende Beiträge eines Eigentümers.
Bleibt ein Eigentümer mit seinen Beiträgen an die gemeinschaftlichen Kosten im Rückstand, kann die Gemeinschaft die Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts auf seiner Einheit verlangen. Es sichert die Beitragsforderungen der letzten drei Jahre. Daneben steht der Gemeinschaft an beweglichen Sachen in den Räumen des säumigen Eigentümers ein Retentionsrecht zu, ähnlich dem des Vermieters. Diese Sicherungsrechte schützen die übrigen Eigentümer davor, für die Ausstände eines Einzelnen aufkommen zu müssen.
Rechtsgrundlage: Art. 712i / 712k ZGB