Einladung zur Eigentümerversammlung: Vorlage und Anleitung
Die Einladung zur Eigentümerversammlung eröffnet die Versammlung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) rechtsgültig. Sie muss fristgerecht erfolgen und alle Traktanden nennen (Art. 712n ZGB). Hier finden Sie eine kostenlose, rechtskonforme Vorlage als Word- und PDF-Datei plus eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie korrekt und fristgerecht einladen.
Vorlage herunterladen
Kostenlos, keine Anmeldung nötig.
Was muss ins Protokoll?
- Name der Gemeinschaft, Datum, Uhrzeit und Ort der Versammlung
- Art der Versammlung: ordentlich oder ausserordentlich
- Einladende Stelle (Verwaltung oder einberufende Eigentümer)
- Versanddatum und Form der Einladung (Post, E-Mail, Einschreiben)
- Vollständige Traktandenliste mit allen Beschlussgegenständen
- Hinweis auf die Möglichkeit der Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
- Beilagen wie Jahresrechnung, Budget und Vollmacht-Formular
Schritt für Schritt ausfüllen
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1
Kopfdaten erfassen
Name der Gemeinschaft, Datum, Uhrzeit, Ort sowie die einladende Stelle eintragen. Art der Versammlung festlegen (ordentlich oder ausserordentlich).
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2
Frist prüfen
Die im Reglement vorgesehene Einladungsfrist einhalten (üblich sind zehn bis zwanzig Tage). Versanddatum und Form der Einladung festhalten.
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3
Traktanden vollständig auflisten
Jeden Beschlussgegenstand einzeln aufführen. Über nicht angekündigte Traktanden kann an der Versammlung kein gültiger Beschluss gefasst werden.
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4
Beilagen zusammenstellen
Jahresrechnung, Budget, Revisorenbericht, Anträge der Eigentümer und ein Vollmacht-Formular beilegen, soweit für die Traktanden nötig.
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5
Frist für Anträge und Vertretung angeben
Bis wann können Eigentümer eigene Anträge einreichen, und wie ist die Vertretung mit Vollmacht geregelt.
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6
Versenden und Nachweis sichern
Die Einladung fristgerecht an alle Eigentümer zustellen und den Versandnachweis aufbewahren. Eine fehlerhafte Einladung kann Beschlüsse anfechtbar machen (Art. 75 ZGB).
Häufige Fehler
- Die Einladungsfrist aus dem Reglement wird nicht eingehalten
- Ein Beschlussgegenstand fehlt auf der Traktandenliste und ist damit nicht beschlussfähig
- Unter Verschiedenes werden Beschlüsse traktandiert, was nicht zulässig ist
- Der Versandnachweis fehlt, sodass die fristgerechte Einladung nicht belegbar ist
- Die Möglichkeit der Vertretung mit Vollmacht wird nicht erwähnt
Häufige Fragen
Wer darf zur Eigentümerversammlung einladen?
In der Regel die Verwaltung. Fehlt eine Verwaltung, kann die Einberufung durch die im Reglement bezeichnete Stelle oder durch Eigentümer erfolgen, sofern Reglement oder Gesetz dies vorsehen.
Welche Frist gilt für die Einladung?
Die Frist steht im Reglement Ihrer Gemeinschaft; üblich sind zehn bis zwanzig Tage vor der Versammlung.
Was passiert, wenn ein Traktandum nicht angekündigt wurde?
Über nicht angekündigte Gegenstände kann die Versammlung in der Regel keine gültigen Beschlüsse fassen, sondern höchstens darüber diskutieren.
Kann sich ein Eigentümer vertreten lassen?
Ja, in der Regel mit einer schriftlichen Vollmacht, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht. Die Vollmacht kann der Einladung beigelegt werden.
Ist die Vorlage kostenlos?
Ja, die Vorlage steht als Word und PDF kostenlos und ohne Anmeldung zum Download bereit.
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